Alles anzeigenFolgendes:
„
Abweichend von der gesetzlich verankerten Pflicht, dem Käufer/Verbraucher nach
Vertragsschluss die „erforderlichen“ Aktualisierungen bereitzustellen, vereinbaren die
Vertragsparteien hiermit einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht.
Das hat zur Folge, dass die Kaufsache nach deren Übergabe nicht wegen einer unterlassenen
Bereitstellung einer erforderlichen Aktualisierung mangelhaft wird.“
Habt ihr beim Kauf auch sowas unterschrieben?
…nein, sowas steht nicht in meinem Vertrag.