Zur Folienidee: Vorsicht, wenn man direkt Scheiben im Auto beklebt – auch beim Panoramadach.
Nach § 22a StVZO (natürlich nur für die Deutschen hier im Forum relevant) sind "Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas" bauartgenehmigungspflichtig. Und nach § 40 StVZO bestehen im Prinzip alle Fahrzeugscheiben aus Sicherheitsglas. Heißt nach meinem Verständnis: Wenn eine Folie direkt auf eine Fahrzeugscheibe geklebt wird, sollte sie eine entsprechende ABG/Bauartgenehmigung haben – ähnlich wie bei Tönungsfolien.
Wahrscheinlich fragt bei einem Panoramadach in der Praxis selten jemand danach... 😉
...jo, die Schiebe zu folieren ist sicherlich eine Grauzone, würde ich vermuten. Aber sie mit einer Abdeckung zu versehen, das sollte drin sein
Übrigens sollte eine Doppelverglasung niemals von innen foliert werden, da sich die Hitze dann zwischen den Verglasungen stauen und einen Schaden verursachen könnte. Nur mal so am Rande...
P.S. ja, der 6e hat keine Doppelverglasung... ![]()