Wandlung des Vertrages

  • Werde nächste Woche mit meinem Ansprechpartner beim AH

    Einen Testtermin ausmachen und ihm alle wichtigen Mängel vorführen.

    Radio, Navi etc. Im Forum ausreichend bekannt.

    Dann Frist setzen zur Mängelbehebung und Wandlung ankündigen.

    Schade... Eigentlich gefällt mir der Wagen.


    Nur denke ich... sonst bewegt sich nichts.

    Auto sollte im August kommen, wurde 8 Wochen verspätet geliefert.

    Viele Mängel, von denen aktuell von Seiten Mazda nicht kommuniziert wird, wann Abhilfe kommt und in welcher Form.

    2025/2026 nicht 2010 !


    Bin gespannt...😕

  • Lt. Telefonat ist der Händler voll meiner Meinung.

    Selbst sein Kollege ist intern auf Xpeng gewechselt, da ihn Radio und Navi auch genervt haben.

    Nächste Woche holt mein Kollege seinen Mazda 6e ab. Mal sehen wie er reagiert.

  • Sein gutes Recht. Er hat Anspruch auf eine mangelfreie Ware. Er setzt nun korrekterweise eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung.

    Wenn bei einem Backofen das Licht nicht funktioniert, kann man ihn trotzdem zum backen benutzen. Aber es ist und bleibt ein Mangel. Bei einem Auto ist das nicht anders. Manche bemängeln ja auch dreckige oder rissige Gummis. Auch hier gilt, würde der Händler/Hersteller nicht nachbessern, hat man auch hier Möglichkeiten.


    Dieses "Ist doch nur eine Kleinigkeit" bestätigt doch die Hersteller nur noch mehr darin, Produkte beim Kunden reifen zu lassen, statt von Anfang an fehlerfreie Produkte auszuliefern.

  • Klar ist sein Recht.

    Ich habe mit Kunden zu tun, die wegen 4 Euro Artikel extrem Theater machen und mit Anwälten drohen. Ein Auto kostet mehr, ist aber auch viel komplexer. Wenn von 200 Funktionen des Autos, zwei nicht funktionieren und nachgebessert werden müssten, würde ich aber nicht diese große Mühe mit Wandlung machen. Anders wäre, wenn es sich um defekten Onboardcharger oder kaputte Batterie oder permanent polterndes Fahrwerk handelt würde. Aber jeder kann selber entscheiden.

  • Dann Frist setzen zur Mängelbehebung und Wandlung ankündigen.

    Es geht ja darum, dass Mazda keine Mangelbeseitigung erkennen lässt. Er hat seit 2,5 Monaten ein mängelbehaftetes Fahrzeug. Frist setzen und kann der Hersteller mit dem Händler zusehen.


    Es gibt für den Hersteller keine Grundlage das dem Kunden zuzumuten. Es ist dabei völlig egal wie komplex ein Produkt ist. Es hat zu funktionieren wie es beworben wurde.

  • Rein aus Neugier - welche Mängel wären denn hinreichend als Begründung für eine Wandlung?


    Dass die Akku-Vorkonditionierung nicht richtig funktioniert wäre vermutlich ein Kandidat. Aber wäre der Verlust des Radio-Speichers überhaupt ein relevanter Mangel?


    Ich vermute mal, die Mängel müssten schon erheblich sein, damit das klappt. Außer natürlich, wenn der Händler so kulant ist, was mich aber doch ziemlich überrascht.