das wäre grob fahrlässig und entgegen der ursprünglichen Intuition dahinter.
Nach der gleichen Logik sollte man den Spurhalteassistenten nicht übersteuern können, und auch nie schneller fahren können, als das erkannte Tempolimit, und so weiter.
Bei einem Fahrzeug ab SAE Level 3 (eher 4+) könnte man vielleicht mit „entgegen der ursprünglichen Intuition“ argumentieren, der 6e hat aber nur Level 2. Der Fahrer ist immer für alles verantwortlich, was das Auto anstellt, auch für eine Phantombremsung, und daraus folgt eigentlich unmittelbar, dass man in der Lage sein sollte, eine automatische Notbremsung überstimmen zu können.
Falls es eine Phantombremsung gibt, und der Hintermann drauffährt, kann man sich auf eine Teilschuld einstellen, siehe hier.
Folgendes steht dazu in der Bedienungsanleitung unter SBS (4-35):
Zitat
Die Notbremsassistenten (SBS) kann den
Fahrer nur in bestimmten Situationen
unterstützen. Zu jeder Zeit hat der
Fahrer die vollständige Kontrolle über
das Fahrzeug und trägt die volle
Verantwortung für die Gewährleistung
der Fahrsicherheit.
[…]
In (aber nicht beschränkt auf) den folgenden
Situationen kann es vorkommen, dass die
Notbremsassistenten (SBS) nicht ausgelöst wird oder ihre Leistung beeinträchtigt ist. […]:
- Der Fahrer trat das Gaspedal tief durch.
Alles anzeigen
Somit sollte es sich durch das Durchtreten übersteuern lassen. Nur testen lässt es sich nicht ohne weiteres.
Wobei bei der Formulierung „nicht ausgelöst oder beeinträchtigt“ auch sein könnte, dass es nicht gilt, wenn es einmal ausgelöst hat. Die Qualität der Übersetzung ist aber auch fragwürdig.