Mazda 6e Winterreifen und Winter Kompletträder - Mazda Original und Zubehörräder - Erfahrungen und Bilder

  • Deswegen hat mein Händler mit der Bestellung direkt den Auftrag bekommen, vor Auslieferung die Felgen auszutauschen.

    Aero für Winterreifen und die Zubehör für Sommer.


    Im Sommer kann ich die 20 km Reichweitenverlust eher verkraften. Und im Winter freue ich mich dann über 10 km mehr Reichweite ;)

    seit 26.03.2026 Takumi Plus LFP in Aero Grey

    Zubehör: AHK, V2L, weitere Kleinigkeiten

  • Ich vermute mal, weil der Einfluss der Felgen auf die Aerodynamik extrem winzig ist, wie voll versenkbare Türgriffe. Das macht, wenn es hochkommt 5 km aus, zwei, drei Mal richtig Gas geben kostet mehr...

    Aber es tönt halt gut, in der Werbung. Ich habe meinen im Januar bekommen, mit Sommerreifen.

    Die neuen Michelin Winterreifen sind nun auf den Originalfelgen, die Sommerreifen auf schönen Alus im Vielspeichen- Design. Unser Mazda hat dieselben Bremsen wie ein Benziner oder Diesel, IMG_20260127_115800.jpg

  • Ich interessiere mich für den offenen glanzgedrehten Satz von Mazda könnten die von euch die diesen haben, einmal ihre Preise nennen mir werden für die goodyear Variante 2028,81€ angegeben. Ich finde die rabbatierung gegenüber uvp im online Shop von 2.298,00€ Verhältnis mäßig wenig.

    Ging da bei einen von euch mehr beim Händler runter?

    Mazda 6e Takumi Melting copper, bestellt 07.07.2026, geliefert 26.08.2026.

  • Nein niedriger darf man nicht sein, aber ich hätte auf dem alten bereits 102 W.

    Nur sagt das ja nichts darüber aus, ob man Runflat benötigt oder normale reichen.

    Im Schein der Sommerreifen mit Index Y=300km/h angegeben, der Winter den ich jetzt bestellt habe kommt mit v=240km/h. (Orginal Mazda Goodyear Satz)

    Zitat ADAC: "Ist der Geschwindigkeitsindex aber niedriger als eingetragen, dann darf der Reifen nicht gefahren werden. Hiervon gibt es auch bei der Standard-Sommerbereifung vereinzelt Ausnahmen, nämlich dann, wenn der Fahrzeughersteller bezüglich der Höchstgeschwindigkeit deutlich "überdimensionierte" Reifen für die Serienbereifung eingetragen hat. Über Details kann eine Reifenfachwerkstatt Auskunft geben."

    Also unser wunderschönes Auto fährt Vmax=175km/h, wer will kann die ja im Winter fahren.


    Mazda 6e Takumi Melting copper, bestellt 07.07.2026, geliefert 26.08.2026.

  • Leider darf man das in Deutschland nichts selbst entscheiden!

    Das, was im Schein steht, gilt. Ansonsten musst Du ein TÜV-Gutachten haben und was anderes im Schein eintragen lassen…

    Mit „ Aber ich fahre ja sowieso nie schneller als 100km/h“ kommt man bei der Polizei nicht durch… 👮

    Nur bei Winterreifen brauchst Du kein Y.

  • First of all wird das kein Polizist gegen checken.

    Zweitens wäre es vom Hersteller Mazda, selbst ja komplett da neben wenn nicht rechtmäßig wäre jeglicher reifensatz.

    Ich appeliere bei sowas an den menschlichen Verstand und nen realitätsnahe Entscheidung. Fährt unser Auto 300???? Nein. Reicht ein Reifen der 65km/h schneller ist als Vmax? Ja.

    Also bitte, wer da einen nen strick draus drehen will, hat schlicht weg nichts besseres zu tun.

    Mazda 6e Takumi Melting copper, bestellt 07.07.2026, geliefert 26.08.2026.

  • Der Geschwindigkeits-Index eines Reifens muss höher sein als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. da zu gibt es einen separaten Erlass Vom Gesetzgeber.


    Allwetterreifen und Winterreifen dürfen einen niedrigeren Index aufweisen, wenn das Fahrzeug entweder einen Aufkleber im Sichtfeld hat oder der Board-Computer warnt.


    Wenn Mazda also Y in die Papiere schreibt, dann reicht ein T auf dem Reifen, weil T großer der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 175km/h.

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 36 Bereifung und Laufflächen

    §36 (1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.

    §36 (5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
    1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
    a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
    b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

    2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


    Nach § 36 Abs. 5 StVZO greift die Pflicht für einen Aufkleber oder eine Display-Anzeige ausschließlich dann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs liegt.

    Quelle:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html