Also, ein Zitat aus den Datenschutzrichtlinien:
Wenn man die beiden unteren Berechtigungen nachträglich wieder entzieht, scheint die ganze Überwachung ausgeschaltet zu sein.
Ich habe beide unten deaktiviert und das bimmelt genauso Rum wie vorher
Also, ein Zitat aus den Datenschutzrichtlinien:
Wenn man die beiden unteren Berechtigungen nachträglich wieder entzieht, scheint die ganze Überwachung ausgeschaltet zu sein.
Ich habe beide unten deaktiviert und das bimmelt genauso Rum wie vorher
Ich habe beide unten deaktiviert und das bimmelt genauso Rum wie vorher
Es fehlt offenbar die Möglichkeit, die frühere Zustimmung zur Müdigkeits- und Ablenkungswarnung zu revidieren (Optionen ausgegraut).
Da die beiden Funktionen gesetzlich vorgeschrieben sind, würde es mich sehr wundern, wenn man sie Dauerhaft deaktivieren kann. Warum das anscheinend geht, wenn man gleich bei der Einrichtung die Erlaubnis verweigert, erschließt sich mir nicht. Wenn, dann ist diese Möglichkeit ein Bug 😉
Warum ist das ein Bug, wenn es so in den Datenschutzrichtlinien drinsteht?
...in den Datenschutz- Richtlinien den Zugriff auf die Kamera deaktivieren...! Oder seid Ihr in dem Menü?
Ich meine das Menü, das beim ersten Einrichten des KFZ genutzt werden muss, um das Fahrzeug überhaupt mit Internet, Handy usw. verbinden zu können...
Ansonsten einen Werksreset probieren und die Kamerafunktion nicht aktivieren...
Warum ist das ein Bug, wenn es so in den Datenschutzrichtlinien drinsteht?
Weil damit möglicherweise etwas ausgeschaltet werden kann, das gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die beiden oberen Punkte sind aus gutem Grund ausgegraut und nicht deaktivierbar.