Könnte jetzt auch ein Story erzählen. Fast identisch. Andere Frau rückwärts ausgeparkt ins Auto meiner Frau die nach einem Parkplatz Ausschau hielt. Die Frau wollte auch noch abhauen und wurde durch eine andere Kundin aufgehalten. Alles mit Polizei, für die die Schuldfrage klar war.
Trotzdem hat die gegnerische Versicherung erst die Rechnung kürzen wollen, weil wir das Auto in die Vertragswerkstatt gebracht haben. Verbringungskosten (zum Lackierer) wollte sie nicht zahlen. Unser Anwalt bestand auf volle Begleichung der Rechnung. Da hat der Anwalt der Gegnerversicherung behauptet es könne ja möglich sein, dass auch meine Frau rückwärts gefahren sei. Um dem endlich ein Ende zu setzen haben wir dann auf 25% der Rechnung verzichtet (bei Gerichtsverhandlung). Das ganze kam aber nicht von der Unfallgegnerin, sondern rein von der Versicherung. Die Gegnerin ließ ihr Auto nie reparieren. Da sind alle Versicherungen gleich, und nicht nur KFZ-Versicherungen. Die haben Mitarbeiter, die nur dafür da sind möglichst zahlungen zu verweigern bzw zu reduzieren. Kam mal ein Bericht im TV, wo auch ehemalige zu Wort kamen und dies bestätigten.
Und was viele nicht wissen, was du ansprichst. Auf einem Parkplatz gibt es kein Rechts vor Links. Da gilt rein die gegenseitige Rücksichtnahme. Haben schon Tausende schmerzlich erfahren müssen:
Auf Parkplätzen gilt grundsätzlich kein automatisches „Rechts vor Links“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die üblichen Vorfahrtsregeln auf Parkflächen nicht greifen, da es sich meist um reine Fahrspuren zum Rangieren und Parkplatzsuchen handelt, nicht aber um dem fließenden Verkehr dienende Straßen.
Gegenseitige Rücksichtnahme: Es gilt das Gebot der Verständigung und gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Im Zweifel sollten Sie sich mit Handzeichen verständigen.