gute frage
Mazda 6e Forum Bestell- und Wartesaal - Bestellen 2025 Lieferzeit 2025 - Auslieferung des Mazda 6e
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Alles anzeigen
Folgendes:
„
Abweichend von der gesetzlich verankerten Pflicht, dem Käufer/Verbraucher nach
Vertragsschluss die „erforderlichen“ Aktualisierungen bereitzustellen, vereinbaren die
Vertragsparteien hiermit einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht.
Das hat zur Folge, dass die Kaufsache nach deren Übergabe nicht wegen einer unterlassenen
Bereitstellung einer erforderlichen Aktualisierung mangelhaft wird.“
Habt ihr beim Kauf auch sowas unterschrieben?
…nein, sowas steht nicht in meinem Vertrag.
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Folgendes:
„
Abweichend von der gesetzlich verankerten Pflicht, dem Käufer/Verbraucher nach
Vertragsschluss die „erforderlichen“ Aktualisierungen bereitzustellen, vereinbaren die
Vertragsparteien hiermit einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht.
Das hat zur Folge, dass die Kaufsache nach deren Übergabe nicht wegen einer unterlassenen
Bereitstellung einer erforderlichen Aktualisierung mangelhaft wird.“
Habt ihr beim Kauf auch sowas unterschrieben?
Das wurde mir auch vorgelegt als Zusatz zum Vertrag, also nicht im Vertrag stehend. Der Verkäufer hat es damit begründet, dass alle nicht ständig erreichbar sind.
Ich denke es liegt daran, dass die Infos über das Netz erfolgen und nicht jeder aufgrund Abdeckungslücken erreichbar ist.
Ich habe es unterschrieben, auch weil mir sonst das Fahrzeug nicht übergeben worden wäre.
Grundsätzlich glaube ich, dass die Erklärung unwirksam ist, da zu pauschal abgefasst. Zumal es nach wie vor möglich wäre den Besitzer per Post aufzufordern sich in ein wLan zu begeben, um updates auszuführen.
Sollten wichtige Updates nicht durchgeführt werden und es kommt zu Schäden, könnte die Haftung auf Mazda zurück fallen. Werden dann die Gerichte entscheiden…. aber ich bin kein Anwalt und es ist eine persönliche Einschätzung
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KI sagt folgendes... (P.S. keine Rechtsberatung, vertraue niemals blind einer KI. / ungeprüft):
Ein Mazda 6e wurde gekauft. In dem Vertrag steht folgendes. Was hat das zu bedeuten?"Abweichend von der gesetzlich verankerten Pflicht, dem Käufer/Verbraucher nach
Vertragsschluss die „erforderlichen“ Aktualisierungen bereitzustellen, vereinbaren die
Vertragsparteien hiermit einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht.
Das hat zur Folge, dass die Kaufsache nach deren Übergabe nicht wegen einer unterlassenen
Bereitstellung einer erforderlichen Aktualisierung mangelhaft wird."
Das bedeutet:
Der Verkäufer muss keine Software-Updates (z. B. für das Infotainment, Motorsteuerung oder Assistenzsysteme) bereitstellen, auch wenn das gesetzlich normalerweise vorgeschrieben ist.
Normalerweise gilt: Wenn ein Auto Software enthält, muss der Verkäufer für eine gewisse Zeit „erforderliche Aktualisierungen“ liefern, damit es sicher und funktionsfähig bleibt.
Hier wurde diese Pflicht vertraglich ausgeschlossen. Das heißt:
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Wenn später ein Softwarefehler auftaucht oder eine wichtige Aktualisierung fehlt, kannst du daraus keinen Mangel ableiten.
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Du kannst also keine Nachbesserung oder Minderung verlangen, nur weil keine Updates bereitgestellt wurden.
👉 Kurz: Du kaufst das Fahrzeug „wie es ist“, ohne Anspruch auf künftige Software-Updates.
Möchtest du, dass ich erkläre, ob dieser Ausschluss überhaupt rechtlich wirksam ist (z. B. bei einem Verbraucherkauf)?
JoIn einem Verbraucherkauf (also wenn du als Privatperson von einem Händler kaufst) ist dieser Ausschluss meist unwirksam.
Begründung:
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Nach § 475b BGB ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, dem Käufer erforderliche Software-Aktualisierungen bereitzustellen, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Produkts zu erhalten.
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Diese Pflicht kann bei Verbrauchern nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (§ 476 Abs. 1 S. 1 BGB).
Das bedeutet:
➡️ Selbst wenn der Vertrag den Ausschluss enthält, bleibt der Händler rechtlich zur Bereitstellung von Updates verpflichtet.
➡️ Die Klausel ist also nichtig, soweit du Verbraucher bist.
Nur wenn du das Fahrzeug als Unternehmer gekauft hast (z. B. für eine Firma oder gewerblich), kann der Ausschluss wirksam sein.
Möchtest du mir kurz sagen, ob der Kauf als Privatperson oder geschäftlich erfolgte? Dann kann ich dir genau sagen, ob die Klausel gilt.
Privatkauf eines Neufahrzeuges, das gerade seit 2025 auf dem Markt ist
Dann ist der Ausschluss unwirksam.
Bei einem Privatkauf eines Neuwagens gilt zwingend das Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 474 ff. BGB).
Das heißt:
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Der Händler muss erforderliche Software-Updates liefern, solange sie notwendig sind, um den vertragsgemäßen Zustand zu erhalten (z. B. Sicherheits-, Funktions- oder Emissions-Updates).
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Eine Klausel, die diese Pflicht ausschließt, verstößt gegen § 476 Abs. 1 BGB und ist deshalb rechtlich nicht gültig.
Kurz gesagt:
📌 Auch wenn der Vertrag diesen Ausschluss enthält, bist du weiterhin gesetzlich geschützt.
Der Verkäufer kann sich auf diese Formulierung nicht berufen, falls später ein Problem wegen fehlender Software-Aktualisierung auftritt.
aber der Verkäufer kommt ja auch nicht an die Updates des Herstellers Mazda, wenn die keine rausbringen. Was ist dann...
Guter Punkt — das ist wichtig zu unterscheiden:
Die gesetzliche Aktualisierungspflicht gilt nur für „erforderliche“ Updates, also solche, die der Hersteller tatsächlich bereitstellt oder technisch notwendig sind, damit das Fahrzeug vertragsgemäß bleibt (z. B. sicher, funktionsfähig, emissionskonform).
👉 Wenn Mazda selbst keine Updates herausgibt, dann:
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muss der Händler auch keine eigenen Updates entwickeln oder bereitstellen,
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und haftet nicht, weil es schlicht keine Updates gibt, die er liefern könnte.
Er haftet nur dann, wenn es erforderliche Updates vom Hersteller gibt, die er nicht an dich weitergibt oder installiert.
Kurz gesagt:
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Gibt Mazda ein Update heraus → der Händler muss es dir zugänglich machen.
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Gibt Mazda kein Update heraus → keine Pflichtverletzung des Händlers.
Willst du, dass ich dir erkläre, wie lange Mazda (bzw. der Händler) typischerweise zu solchen Updates verpflichtet ist?
JO
Die Pflicht gilt für einen „angemessenen Zeitraum“ nach Übergabe des Fahrzeugs (§ 475b Abs. 4 BGB).
Was das konkret heißt, ist nicht exakt festgelegt, aber die Rechtsprechung und Fachmeinung gehen von Folgendem aus:
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Bei Neufahrzeugen: in der Regel mindestens 2 Jahre, oft bis zu 4–5 Jahre, je nach Fahrzeugtyp und Softwarebedeutung.
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Maßstab ist die übliche Lebenserwartung der Software und was Verbraucher vernünftigerweise erwarten können – also z. B. Sicherheits- oder Steuerungssoftware, die regelmäßig gepflegt wird.
Mazda (bzw. der Händler) müsste also:
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Sicherheits- und Stabilitätsupdates bereitstellen, solange sie nötig sind,
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Fehler beheben, die den normalen Gebrauch beeinträchtigen,
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und dir ermöglichen, die Updates zu erhalten (z. B. über Werkstatt oder Over-the-Air).
Danach besteht keine Pflicht mehr, solange das Fahrzeug weiterhin sicher und funktional bleibt.
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Hallo zusammen,
ich habe auch vor einer Woche einen Mazda 6e SR Takumi Plus in Melting Copper mit AHK bestellt.
Aktuell Fahre ich noch einen CX-60 PHEV, der ist zwar auch prima, aber meinen Damen in der Familie doch etwas zu hoch zum Ein- und Aussteigen.
Außerdem ist der elektrische Parte beim CX-60 fahrgefühltechnisch der schönere gegenüber der manchmal etwas ruppigen Art des Normal-Modus, wenn man Leistung fordert.
Jetzt hoffe ich, dass bald der 6e vor der Tür steht, Lieferzeitpunkt lt. Bestellung ist 31.03.26, vielleicht gehts auch schneller, da bei anderen Händlern laut Konfigurator welche in meiner Wunschkombi in der Bestellpipeline sind, die evtl. mit meinem Händler getauscht werden können.
Ich werde berichten...
Übrigens habe ich auch den vorher geposteten Haftungsausschluss unterzeichnet, ich denke, die Updates sollten aber kein Problem sein, das hat beim CX-60 mit meinem SfH auch prima funktioniert.
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Wo hast du denn bestellt und wieviel bezahlt?
Ich habe meinem Händler bestellt und gleich gesagt, dass ich mir den selbst montiere (damit ich mein Schätzchen schneller bekomme, Werkstattauslastung und so). Ich meine ich hab 1300 Eus bezahlt.
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Ich habe meinem Händler bestellt und gleich gesagt, dass ich mir den selbst montiere (damit ich mein Schätzchen schneller bekomme, Werkstattauslastung und so). Ich meine ich hab 1300 Eus bezahlt.
danke für die Info.
Im Vergleich mit 1800€ inkl. Einbau finde ich das dann schon eine Überlegung wert. -
danke für die Info.
Im Vergleich mit 1800€ inkl. Einbau finde ich das dann schon eine Überlegung wert.Nur mal so zwischen gefragt ... und was ist mit der Garantie? Wenn dann doch wider Erwarten was schief geht?
Hab mich für die AHK inkl. Einbau entschieden. 🤷🏽♂️
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Hallo,
ich muss bei meinem Neuwagenkauf für den Einbau der Anhängerkupplung gerundet 1510 € inklusive MwSt. zahlen. Das ist natürlich ein sehr guter Preis. Der Einbau selbst ist nicht das Problem. Problematischer ist, dass die Heckschürze, die Außenleuchten und verschiedene Anbauteile und Verkleidungen am Fahrzeug entfernt werden müssen.
Mit Geschick und zwei Personen sollte aber der Einbau für geübte Hände machbar sein. Ob nach der Montage des Elektrosatzes noch etwas frei geschaltet werden muss oder eigenständig erkannt wird, kann ich nicht sagen.
Viele Grüße
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Nö. Brauchst nix freischalten. Aber vielleicht ein EV Problem. Hatte ich bei meiner Ersten am 6e.
Da hilft nur der Hammer, wie bei allen Mazdas.
One Touch Off und Batterie abklemmen. Bischen warten und wieder anklemmen.